Diskussion:Kelleramt
Die alemannische Seite Kelleramt weist einige Fehler auf oder steht im Widerspruch zu anderen Wikipediaeinträgen (Berikon, Freiamt, Oberwil-Lieli, Zufikon) im deutschen und alemannischen Wikipedia. Im Einzelnen:
Begriff: Es ist falsch, dass das Kelleramt zum Freiamt gehört. (vgl.: Freiamt (Schweiz) )
Karte: Schön die Karte und das dort endlich einmal das Niederamt gezeigt wird, nur ist diese falsch: Das Niederamt umfasste neben Oberwil und Lieli auch Oberberikon (südlich der Kirche), nicht jedoch Widen und Rudolfstetten, welche zur Grafschaft Baden, konkret dem Amt Rohrdorf gehörten. Oberzufikon, südlich der Kirche, gehörte auch zum Kelleramt und darin ev. auch zum Niederamt. (vgl.: http://m.schweizamsonntag.ch/aargau/einst-trennte-dieser-zeitzeuge-zufikon-fast-waere-er-zerstoert-worden-129374143, http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D1682.php ) Leider erfährt man nicht, was die Jahreszahlen in der Karte bedeuten. Auch erfährt man nicht, für welchen Zeitraum di Karte gilt (ca. 1450/1471 – 1798).
Sonstiges: Das "Hochgricht" des zürcher Niederamts scheint der Mattenhof (Galgen) Oberwil gewesen zu sein (vgl.: Karte http://www.e-manuscripta.ch/zuzneb/maps/content/zoom/770301 )
Die deutsche Seite Kelleramt definiert Niederamt gar nicht. Der link Niederamt führt fälschlicherweise zum namensgleichen Gebiet um Olten/Gösgen, da eine Seite Niederamt (Kelleramt) fehlt.--(nöd signierte Biitrag vo 85.3.76.239 (Diskussion) 13:24, 20. Jänner 2016 (MEZ))
Umfang des ehemaligen Kelleramtes
[Quälltäxt bearbeite]Siehe Salomon Hirzel: Landesbeschreibung des Kelleramtes, in: Schweizerisches Museum, 3. Bd., Zürich, 1784, S.617ff (https://books.google.ch/books?id=QM1YAAAAcAAJ&pg=PA629&hl=de&source=gbs_toc_r&cad=3#v=onepage&q&f=false)
Bei Hirzel sind die Verhältnisse im damaligen Kelleramt genauestens beschrieben und von Rottenschwil ist da keine Rede. Übrigens gehörten nach Hirzel der südliche Teil Zufikons, die Huserhöfe und der Litzibuechhof auch zum Niederamt (S.628/29). Die Insel im Fluss (Werd?) bei Oberlunhofen gehörte zu den oberen freien Aemtern / Oberfreiamt (S.618,623).
Siehe auch: Meier, S.: Das Kelleramt im Zwölferkrieg, in: Taschenbücher der Historischen Gesellschaft des Kantons Aargau, 1898, S.50 (http://retro.seals.ch/digbib/view2;jsessionid=A0D83F003E77B7D016E0BC16A4327B81?pid=thg-001:1898:-::60) Dort gehört ein Teil der Werd zum Kloster Muri und die Gaisshöfe ebenfalls zum Niederamt.
Die Fehler in der sonst so schönen Karte beruhen wohl darauf, dass diese aus dem deutschen Wikipediaartikel über Bremgarten entnommen sind. Dort stimmt die Karte auch, zeigt sie doch wo überall Bremgarten die niedere Gerichtsbarkeit ausübte, eben auch in Zufikon, Widen und Rudolfstetten in der Gafschaft Baden (und unter deren Hochgericht). Im ganzen Kelleramt samt Niederamt übte Bremgarten diese jedoch unter der hohen Gerichtsbarkeit Zürichs aus und in gewissem, von Zürich bestrittenen Sinne, unter den acht / neun alten Orten, welche über diese angeblich gemeine Herrschaft bestimmten wollten (1712er Krieg). Die Karte auf der deutschen Seite zur Grafschaft Baden klärt den Sachverhalt sehr gut [[1]].
Vollends verwirrend wird es nun, wenn man eine wunderschöne zücher Karte aus dem 18. Jh. betrachtet (http://www.e-manuscripta.ch/zuzneb/maps/content/pageview/770301): Das Niederamt heisst hier Unteramt und gliedert sich in das nördliche Unteramt (mit Rudolfstetten, Unterberikon, Zufikon und Friedlisberg (so, wie Ihr anfänglich geschrieben habt!) sowie das südliche, zürcherische, in dem jedoch die Huser- und Gaisshöfe fehlen (Kelleramt). Dafür werden hier die Verhältnisse aud der Werd und bezüglich Rottenschwil geklärt
Schön übrigens, dass Ihr Niel und Nieli schreibt, dies macht den ethymologischen Zusammenhang zwischen alth. Liula 'Weinrebe' und de Niele im dialäkt erscht so richtig chlar. --(nöd signierte Biitrag vo 85.3.76.239 (Diskussion) 21:34, 25. Jänner 2016 (MEZ))